Pharmazeutische Dienstleistungen
Einweisung und Übung der Inhalationstechnik
Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?
Als Inhalationspatient:in haben Sie
ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung in unserer Apotheke, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
- Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommen.
- Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch angenommen.
Abweichend von dieser Regelung haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihr Inhalationsgerät unterjährig wechseln. Falls erforderlich, nehmen wir mit Ihrer Einwilligung auch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.
Unsere Leistungen
Unser qualifiziertes Personal
- zeigt Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert.
- stellt therapeutische und technische Besonderheiten heraus.
- übt mit Ihnen die Anwendung anhand eines Placebo- oder Dummy-Gerätes, um so die Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Die richtige Anwendung der von Ihnen eingesetzten Inhalationsgeräte hat immensen Einfluss auf die Wirksamkeit der Arzneimittel. Mit unserer Unterweisung und den Übungen verbessern wir die Therapiesicherheit und tragen somit dazu bei, Ihre Erkrankung noch wirksamer zu behandeln.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.
Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
Sie haben Bluthochduck und nehmen regelmäßig ein blutdrucksenkendes Arzneimittel ein?
Ein zu hoher Blutdruck birgt eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit. Schlägt die verordnete blutdrucksenkende Therapie nicht ausreichend an, steigt das Risiko für einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder mögliche Organschäden signifikant an. Im Rahmen einer blutdrucksenkenden Arzneimitteltherapie ist es wichtig, dass die Blutdruckwerte und der Puls regelmäßig überwacht werden. Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Erkrankung und helfen dabei zu prüfen, ob die Arzneimitteltherapie zur Senkung Ihres Bluthochdrucks erfolgreich angeschlagen hat.
Wenn Ihnen ein blutdrucksenkendes Arzneimittel verordnet wurde, haben
Sie alle 12 Monate Anspruch auf unsere pharmazeutische Dienstleistung. Das gilt auch dann, wenn sich an Ihrer Verordnung etwas ändert und Sie ein neues Arzneimittel einnehmen müssen. Wir dokumentieren unsere Ergebnisse, die Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin vorlegen können.
Unsere Leistungen
- Unter Verwendung eines geprüften und überwachten Blutdruckmessgerätes messen wir Ihren Blutdruck nach einem festgelegten Standardverfahren.
- Dabei führen wir drei Messungen in definierten Abständen durch, woraus sich ein systolischer und diastolischer Mittelwert errechnen lässt (inkl. Puls). Daraus können wir eine verlässliche Aussage treffen und beraten Sie zu Ihrem individuellen Bluthochdruck-Risiko.
Je nach Ergebnis sprechen wir weitere Empfehlungen aus, die wir nach Ihrer Zustimmung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin abstimmen.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten der standardisierten Risikoerfassung bei Bluthochdruck werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.